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Bargeld-Deklarationspflicht an der Grenze

Schnell erklärt: Ab 10.000 Euro Bargeld besteht bei der Einreise aus einem Drittstaat eine Anmeldepflicht.

Kostenkeine Gebühr, aber Bußgeld bei Verstoß
RechtsgrundlageEU-Verordnung 2018/1672, Zollverwaltungsgesetz

Hintergrund

Wer Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführt, muss dies beim Zoll unaufgefordert schriftlich anmelden. Innerhalb der EU besteht diese Pflicht nicht automatisch, kann aber auf Nachfrage der Zollbehörden ebenfalls relevant werden. Ziel der Regelung ist die Bekämpfung von Geldwäsche.

Was Sie mitbringen sollten

  • Nachweis über Herkunft der Geldmittel empfehlenswert
Gut zu wissen

Zollfreimengen gelten nur bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, innerhalb der EU gibt es für den Privatgebrauch keine festen Grenzen.

Häufige Fragen

Was Reisende dazu am häufigsten fragen.

Brauche ich innerhalb der EU noch meinen Reisepass?

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sollte trotz Schengen-Zugehörigkeit immer mitgeführt werden, da zeitweise Grenzkontrollen stattfinden können.

Was ist der Unterschied zwischen EU und Schengen-Raum?

Die EU ist eine politische und wirtschaftliche Union, der Schengen-Raum ein Zusammenschluss ohne systematische Grenzkontrollen. Nicht jedes EU-Land ist Schengen-Mitglied, und nicht jedes Schengen-Land ist EU-Mitglied, wie das Beispiel Schweiz zeigt.

Welche Grenzübergänge gibt es nach Frankreich?

Bekannte Übergänge sind die Europabrücke zwischen Kehl und Straßburg sowie der Übergang Goldene Bremm bei Saarbrücken Richtung Forbach.