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EU-Binnengrenze

Auf den Punkt: Grenze zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten, im Warenverkehr grundsätzlich ohne Zollkontrollen.

Was der Begriff bedeutet

Eine EU-Binnengrenze verläuft zwischen zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für den Warenverkehr zwischen EU-Staaten gelten grundsätzlich keine Zollformalitäten mehr, da die EU einen gemeinsamen Binnenmarkt bildet. Das unterscheidet die Binnengrenze von der EU-Außengrenze zu Drittstaaten.

Verwandte Begriffe

Wer diese verwandten Begriffe kennt, versteht den Zusammenhang besser.

  • Schengen-Raum — Zusammenschluss europäischer Staaten ohne systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
  • Drittstaat — Land, das weder der EU noch dem Schengen-Raum angehört.
  • EU-Außengrenze — Grenze zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Land.
Wichtig

Innerhalb der EU gilt das Kfz-Kennzeichen automatisch als Versicherungsnachweis, eine Green Card ist meist nicht nötig.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Muss ich mein Auto nach einem dauerhaften Umzug ins Ausland ummelden?

Ja, in der Regel muss das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist im neuen Wohnsitzland neu zugelassen werden, die Frist variiert je nach Zielland.

Brauche ich für Österreich eine Vignette?

Ja, für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen ist eine Vignette Pflicht, die vorab online oder an der Grenze erworben werden kann.

Was ist ein Drittstaat?

Ein Land, das weder der EU noch dem Schengen-Raum angehört. Bei der Einreise aus einem Drittstaat gelten reguläre Grenz- und Zollkontrollen.