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Mit Hund über die Grenze: Was ist Pflicht?

Auf den Punkt: Für Reisen mit Hund innerhalb der EU ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung obligatorisch.

Der EU-Heimtierausweis als Grundvoraussetzung

Für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis mit dokumentierter Mikrochip-Kennzeichnung und gültiger Tollwutimpfung vorgeschrieben.

Wartezeit nach der Tollwutimpfung beachten

Nach einer Erstimpfung gegen Tollwut muss in der Regel eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden, bevor das Tier reisen darf. Bei der Planung einer Reise sollte dies frühzeitig berücksichtigt werden.

Besonderheiten einzelner Länder

Manche Länder, etwa Länder außerhalb der EU, verlangen zusätzlich einen Bluttest auf Tollwutantikörper oder sehen Quarantänezeiten vor. Vor der Reise lohnt sich eine gezielte Prüfung der Einreisebestimmungen des Ziellandes.

Praktische Tipps für die Fahrt

Der Heimtierausweis sollte während der gesamten Reise mitgeführt werden, da er an der Grenze jederzeit kontrolliert werden kann, auch wenn im Schengen-Raum keine systematischen Kontrollen stattfinden.

Worauf zu achten ist

Innerhalb der EU gilt das Kfz-Kennzeichen automatisch als Versicherungsnachweis, eine Green Card ist meist nicht nötig.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?

Der Schengen-Raum umfasst die meisten EU-Staaten sowie einige Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen und Island, die auf systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen verzichten.

Wie viel Bargeld darf ich zollfrei über die Grenze bringen?

Innerhalb der EU gibt es keine Grenze für Bargeld, bei der Einreise aus einem Drittstaat müssen ab 10.000 Euro jedoch angemeldet werden.

Welche Grenzübergänge nach Polen sind am wichtigsten?

Die zentralen Autobahnübergänge sind Pomellen (A11) bei Stettin, Frankfurt (Oder) (A12) und Ludwigsdorf (A4) bei Görlitz.