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Was darf ich zollfrei aus dem Ausland mitbringen?

Das Wichtigste vorweg: Innerhalb der EU gelten großzügige Regeln, außerhalb der EU feste Zollfreimengen für bestimmte Waren.

Reisen innerhalb der EU

Innerhalb der EU gibt es für den privaten Reiseverkehr grundsätzlich keine festen Mengenbeschränkungen, solange die mitgeführten Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind und nicht weiterverkauft werden sollen.

Reisen aus Drittstaaten wie der Schweiz

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz gelten feste Zollfreimengen, etwa für Alkohol, Tabak und Parfüm. Werden diese überschritten, muss die Ware beim Zoll angemeldet und gegebenenfalls versteuert werden.

Was bei größeren Mitbringseln zu beachten ist

Auch innerhalb der EU sollte bei sehr großen Mengen einer Ware, etwa mehreren hundert Litern Alkohol, plausibel gemacht werden können, dass sie dem Eigenbedarf dienen, da sonst der Verdacht auf gewerblichen Handel entstehen kann.

Bargeld separat beachten

Unabhängig von Warenmengen gilt bei der Einreise aus einem Drittstaat eine gesonderte Anmeldepflicht für Bargeld ab 10.000 Euro, unabhängig davon, welche Waren sonst mitgeführt werden.

Aus der Praxis

Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte deckt medizinisch notwendige Behandlungen in der EU ab.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Welche Grenzübergänge nach Polen sind am wichtigsten?

Die zentralen Autobahnübergänge sind Pomellen (A11) bei Stettin, Frankfurt (Oder) (A12) und Ludwigsdorf (A4) bei Görlitz.

Wie viel Bargeld darf ich zollfrei über die Grenze bringen?

Innerhalb der EU gibt es keine Grenze für Bargeld, bei der Einreise aus einem Drittstaat müssen ab 10.000 Euro jedoch angemeldet werden.

Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?

Der Schengen-Raum umfasst die meisten EU-Staaten sowie einige Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen und Island, die auf systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen verzichten.